- Ausreisefreiheit
- Ausreisefreiheit,das Recht, jederzeit aus dem Gebiet des eigenen Staates auszureisen; völkerrechtlich im Protokoll Nummer 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 16. 9. 1963 verankert; die Verfassungswirklichkeit zahlreicher Staaten beschneidet jedoch die Ausreisefreiheit. In Deutschland ist die Ausreisefreiheit durch das allgemeine Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) grundrechtlich geschützt. Beschränkungen der Ausreisefreiheit enthält das Passgesetz vom 19. 4. 1986. Die Ausreisefreiheit (und die Ausstellung des Passes) ist u. a. zu versagen, wenn sich der Passbewerber einer Steuer- oder Unterhaltsforderung oder der Strafverfolgung entziehen will.
Universal-Lexikon. 2012.